Der Koali­ti­ons­ver­trag der Ampel ist fer­tig: Der Titel „Mehr Fort­schritt wagen” klingt viel­ver­spre­chend und lässt gleich­zei­tig Raum für Interpretationen.

Am 24. Novem­ber 2021 um 15 Uhr wur­den sie öffent­lich gemacht – die lan­ge ersehn­ten Inhal­te des Koali­ti­ons­ver­tra­ges zwi­schen der SPD, den Grü­nen und der FDP. Doch was genau steht drin und wel­che Hoff­nun­gen und Erwar­tun­gen ent­ste­hen dar­aus für die Jugendlichen?

Nach der Bun­des­tags­wahl am 26. Sep­tem­ber wären dem Ergeb­nis zufol­ge drei Koali­tio­nen mög­lich gewe­sen. Eine soge­nann­te „Gro­ße Koali­ti­on” (Gro­Ko) aus SPD und CDU/CSU, eine „Jamai­ka-Koali­ti­on“ zwi­schen FDP, CDU und Grü­nen oder eine Ampel­ko­ali­ti­on mit SPD, Grü­nen und FDP. Mit der Wahl der Ampel setz­ten die Sozialdemokrat*innen ein deut­li­ches Zei­chen – denn so zwan­gen sie die wider­wil­li­ge Uni­on in die Opposition.

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag setz­ten sich die Par­tei­en ehr­gei­zi­ge Zie­le. Bei­spiels­wei­se soll der Min­dest­lohn auf 12 Euro die Stun­de stei­gen, Kin­der­rech­te sol­len im Grund­ge­setz ver­an­kert und der Aus­bau erneu­er­ba­rer Ener­gien geför­dert wer­den. Auch in direk­ter Hin­sicht auf Kin­der und Jugend­lich soll sich in Zukunft eini­ges ändern.

1. Wahl­recht ab 16 Jah­ren Es ist kein Geheim­nis, dass alle betei­lig­ten Koalitionspartner*innen seit län­ge­rer Zeit die Absen­kung des Wahl­al­ters anstre­ben. Was bis dato von der Uni­on blo­ckiert wur­de, steht nun auf der Agen­da. Dabei soll das akti­ve Wahl­recht ab 16 Jah­ren für den Bun­des­tag und das Euro­päi­sche Par­la­ment gel­ten. Aktiv bedeu­tet, dass man sowohl Kandidat*innen wäh­len kann, als auch selbst die Mög­lich­keit hat zu kan­di­die­ren. Dafür braucht es eine Ände­rung des Grund­ge­set­zes. Für die Euro­pa­wah­len könn­ten die Ampel­par­tei­en die­se Reform mit ein­fa­cher Mehr­heit beschließen.

2. Lega­li­sie­rung von Can­na­bis Die neue Bun­des­re­gie­rung möch­te Can­na­bis lega­li­sie­ren. Die „kon­trol­lier­te Abga­be an Erwach­se­ne zu Genuss­zwe­cken“ soll in Zukunft in lizen­sier­ten Fach­ge­schäf­ten mög­lich sein. Eine Lega­li­sie­rung bedeu­tet Qua­li­täts­kon­trol­le und ver­hin­dert den Kon­sum ver­un­rei­nig­ter, gefähr­li­cher Dro­gen. Außer­dem wird der öffent­li­che Kon­troll­ap­pa­rat ent­las­tet. Ein wich­ti­ger Aspekt ist, dass der Jugend­schutz ver­stärkt wird und gewähr­leis­tet bleibt. Nach vier Jah­ren soll das Gesetz auf gesell­schaft­li­che Aus­wir­kun­gen hin eva­lu­iert werden.

3. Umwelt- und Kli­ma­schutz Im Bezug auf den Kampf gegen den men­schen­ge­mach­ten Kli­ma­wan­del setzt sich die Koali­ti­on drin­gend not­wen­di­ge Zie­le. Der bis 2038 geplan­te Koh­le­aus­stieg soll auf 2030 vor­ge­zo­gen wer­den. Zudem sol­len im sel­ben Jahr 80% des Stroms aus erneu­er­ba­ren Ener­gien kom­men. Im Jahr 20230 soll Deutsch­land mit min­des­tens 15 Mil­lio­nen Elek­tro-PKW zum Leit­markt für die Elek­tro­mo­bi­li­tät im Indi­vi­du­al­ver­kehr wer­den. Außer­dem sol­len ab 2035 nur noch CO2-neu­tra­le Fahr­zeu­ge zuge­las­sen wer­den. Durch einen Kli­mach­eck für neue Geset­ze wird der Umwelt­schutz künf­tig stär­ker in Ent­schei­dun­gen der Bun­des­re­gie­rung ein­wir­ken. Minis­te­ri­en sol­len dem­zu­fol­ge beim Ent­wurf von neu­en Geset­zen prü­fen, ob die­se mit den natio­na­len Kli­ma­zie­len über­ein­stim­men. Initia­ti­ven wie „Fri­days for Future” kri­ti­sie­ren die Kli­ma­zie­le aber als nicht weit­rei­chend genug.

4. Schwan­ger­schafts­ab­brü­che Der stark umstrit­te­ne Para­graph 219a StGB, das Ver­bot von Wer­bung für Schwan­ger­schafts­ab­brü­che, soll nun end­lich abge­schafft wer­den. Dem­nach wird es Ärzt*innen bald mög­lich sein, über Schwan­ger­schafts­ab­brü­che zu infor­mie­ren ohne straf­recht­li­che Kon­se­quen­zen fürch­ten zu müs­sen. Ziel sei es laut Koali­ti­ons­ver­trag, so das Selbst­be­stim­mungs­recht von Frau­en zu stär­ken. Fer­ner soll die Online-Bera­tung zur Abtrei­bung gestärkt werden.

5. Füh­rer­schein ab 16 Jah­ren Laut Koali­ti­ons­ver­trag wird die neue Bun­des­re­gie­rung beglei­te­tes Fah­ren ab 16 Jah­ren ermög­li­chen. So wer­den „Jugend­li­che schon früh­zei­tig für die Gefah­ren im Stra­ßen­ver­kehr [geschult]“. Momen­tan dür­fen Jugend­li­che erst ab einem Alter von 17 Jah­ren unter Auf­sicht eines Erwach­se­nen mit Fahr­erlaub­nis selbst Auto fahren.

6. Bil­dungs­ge­rech­tig­keit für alle Die Ampel ver­spricht „Bil­dung und Chan­cen“ für alle. So soll die früh­kind­li­che Bil­dung gestärkt wer­den durch einen Aus­bau des Betreu­ungs­schlüs­sels, die Stär­kung der Sprach­för­de­rung und mehr Ganz­tags­an­ge­bo­te. Mehr Per­so­nal an Schu­len und eine bes­se­re Aus­stat­tung sol­cher Ein­rich­tun­gen mit hohem Anteil an sozi­al benach­tei­lig­ten Schüler*innen wür­den dem­nach künf­tig glei­che Bil­dungs­chan­cen garan­tie­ren. Auch der Digi­tal­pakt kehrt zurück und erlaubt es dem Bund, die tech­ni­sche Aus­stat­tung der Schu­len in den Län­dern unbü­ro­kra­tisch zu unterstützen.

Poli­tisch spre­chen alle von einem Super­wahl­jahr. Doch was genau hat es damit auf sich?

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