Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrages legt fest, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten telemedialen Angebots voll geschäftsfähig sein muss. Und das muss sich ändern!
Liebe Leserinnen und Leser,
dieses Mal möchten wir an dieser Stelle nicht über unseren eigenen Fortschritt sprechen. Stattdessen möchten wir auf den neuen Entwurf des Medienstaatsvertrages als Ersatz des bundesweit gültigen Rundfunkstaatsvertrages aufmerksam machen. Denn § 55 Absatz 2 Satz 3 eines jenen legt fest, dass der Verantwortliche eines journalistisch-redaktionell gestalteten telemedialen Angebots voll geschäftsfähig sein muss, das heißt das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben muss.
Auch wenn unsere gedruckte Publikation davon nicht betroffen ist, erscheinen heute viele jugendeigene Medien wie Schülerzeitungen ausschließlich online. Damit würde die aktuelle Fassung ihre zensurfreie Existenz und Unabhängigkeit gefährden. Dabei stellen jugendeigene Medien eine Form der Teilhabe an der Demokratie dar und werden gerade von jungen Menschen oft zur Meinungsbildung herangezogen.
In gedruckten Medien sehen die Pressegesetze aller Länder vor, dass eine Ausnahme für Medien von der Jugend für die Jugend eingeräumt wird. Eine ähnliche Regelung ist für das Onlineangebot jugendeigener Medien dringend erforderlich.
Mehrere Jugendpresseverbände, Zeitungsverlegerverbände und die Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union von ver.di haben eine Stellungnahme veröffentlicht, die diesbezüglich an die Politik appelliert. Weitere Informationen zu diesem unterstützenswerten Vorhaben stellt die Jugendpresse Schleswig-Holstein unter jp-sh.de/medienstaatsvertrag bereit.
Im Sinne unserer „Kolleg*innen“ aus ganz Deutschland können wir diese Initiative nur befürworten und bitten Euch darum, das auch zu tun.
Viel Spaß beim Lesen wünscht
Eure Chefredaktion