Für Berliner Bildungseinrichtungen waren die vergangenen Monate herausfordernd. Monatelang musste der Unterricht in die eigenen vier Wände verlagert werden. Das neue Schuljahr hingegen soll schon wieder weitestgehend normal ablaufen. Wir stellen die wichtigsten Punkte aus der Planung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vor.
Für Berliner Bildungseinrichtungen waren die vergangenen Monate herausfordernd. Monatelang musste der Unterricht in die eigenen vier Wände verlagert werden. Aufgaben wurden an unserer Schule über Pydio erteilt, die Lösungen digital eingeschickt. Während das für die Freunde der kurzen Unterrichtstage ein Segen war, verteufeln andere das isolierte Arbeitsklima und kritisieren, dass sie schlecht auf Prüfungen vorbereitet wurden.
Wie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie jetzt erklärt, habe man sich intensiv Gedanken darüber gemacht, wie das kommende Schuljahr gestaltet werden kann. Wir stellen die wichtigsten Punkte aus dieser Planung vor.
„Wir haben uns gut und umsichtig auf die Rückkehr zum Regelbetrieb vorbereitet: Der Musterhygieneplan wird laufend aktualisiert, und wir haben klare Eckpunkte gesetzt, wie der Schulbetrieb ablaufen soll. Zudem haben wir klare Rahmenbedingungen für einen Plan B entwickelt, sollten die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen.“
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie
Rückkehr zur Normalität
Im kommenden Schuljahr werden Berliner Schulen zunächst wieder wie gewohnt Präsenzunterricht im vollen Umfang durchführen. Eine Aufteilung von Klassen und Kursen in kleinere Lerngruppen entfällt somit vorerst.
An unserer Schule wird der Unterricht erstmalig für alle Klassen in festen Klassenräumen durchgeführt – mit Ausnahme der naturwissenschaftlichen Fächer. Auch der Sport- und Musikunterricht finden nach Senatsvorgaben weitestgehend im Freien statt, wenn auch nur in Formen, die keinen Körperkontakt erfordern. Das Mensa-Angebot und außerschulische Angebote werden wieder aufgenommen, das Kursangebot für die Oberstufe unverändert aufrechterhalten.
Die Senatsverwaltung geht gar noch einen Schritt weiter und erinnert an die geltende Schulpflicht. Nur bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über ein in Folge einer Grunderkrankung potentiell erhöhtes Risiko im Falle einer Infektion mit SARS-CoV‑2 kann die Möglichkeit des Homeschoolings weiter wahrgenommen werden. Das gilt auch, sollte ein*e andere*r Haushaltsangehörige*r betroffen sein. Trotzdem erinnerte Herr Wagner auf der vergangenen Sitzung der Gesamtschüler*innenvertretung, dass dies im eigenen Interesse keine Dauerlösung sei. Prüfungen finden grundsätzlich in der Schule statt, gegebenenfalls in einem separaten Raum.
Lernrückstände erfassen
Um Lernrückstände frühzeitig zu erkennen, schreibt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Erfassung des Lernstands über die gängigen Instrumente wie Prüfungskataloge des Instituts für Schulqualität (ISQ) vor. Konkrete Maßnahmen, wie Themen aus dem vorhergehenden Schuljahr vertieft wiederholt und gefestigt werden können, ohne dass aktueller Stoff auf der Strecke bleibt, nennt die Senatsverwaltung aber nicht.
Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten
Weiter gelten außerdem bestimmte Sicherheitsvorkehrungen. Auf Basis des aktualisierten Musterhygieneplans erarbeitet jede Schule konkrete Maßnahmen, um den Infektionsschutz in angemessenem Umfang zu gewährleisten.
Zu den grundsätzlichen Präventionsmaßnahmen zählt etwa regelmäßiges Stoßlüften. Mindestens ein Mal pro Unterrichtsstunde sowie in jeder Pause sollen hierzu mehrere Fenster oder Türen vollständig für einige Minuten geöffnet werden. Auch ein regelmäßiges Händewaschen ist zur Eindämmung des Infektionsgeschehens unabdingbar.
„Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife, insbesondere: nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen der Schutzmasken; nach dem Toilettengang.“
Auszug aus dem Hygieneplan unserer Schule
Der Mindestabstand zu anderen Schüler*innen und schulischem Personal ist aufgehoben. Bei klassenübergreifenden Kontakten soll nach Möglichkeit aber weiterhin ein Abstand über 1,50 Meter gehalten werden. Ferner appelliert die Schulleitung im angepassten Hygieneplan, vermeidbare Körperkontakte wie Händeschütteln und Umarmungen weiter zu vermeiden.
Die geänderte Wegeführung bleibt weiter in Kraft gesetzt: Die beiden mittleren Treppenhäuser sollen nur zum Abgang eingesetzt werden, die äußeren zum Betreten der Schule. Im Brandfall hat allerdings die Brandschutzverordnung Vorrang, so ist das Schulhaus auf dem kürzesten Weg zu verlassen.
Gesetzliche Maskenpflicht
Berlin ist das erste Bundesland, das die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung in bestimmten Bereichen des Schulgeländes gesetzlich verankert hat. Somit sind auch Bußgelder zur Ahndung von Verstößen möglich, die die Schulen aber nicht selbst anordnen können. Im Streitfall muss eine lokale Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.
„Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist in geschlossenen Räumen zu tragen in Schulen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit Ausnahme des Unterrichtes und der außerunterrichtlichen sowie ergänzenden Förderung und Betreuung.“
Auszug aus der Berliner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
Die Maskenpflicht gilt laut Gesetz beim Raumwechsel und bei Veranstaltungen außerhalb der Klassenräume, nicht jedoch auf dem Schulhof. Dem hält der Hygieneplan unserer Schule jedoch entgegen und schreibt auch auf dem Schulhof eine Mund-Nasen-Bedeckung vor. Eltern und schulfremde Dienstleister sind stets zum Tragen einer Alltagsmaske verpflichtet. Schüler*innen, die ihre Maske verloren haben, bekommen vom Sekretariat ein Modell zur einmaligen Nutzung ausgehändigt. Über 300.000 solcher Einmalmasken werden über die Schulaufsicht bereitgestellt.
„Der Gesundheitsschutz des gesamten Schulpersonals sowie aller Schülerinnen und Schüler hat für mich oberste Priorität. Deshalb hat Berlin als eines der ersten Bundesländer auch eine sogenannte Maskenpflicht für die Schulen beschlossen“, erklärt Bildungssenatorin Sandra Scheeres. „Ich bin zuversichtlich, dass es im Zusammenspiel mit allen Beteiligten gelingt, diese umzusetzen. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang zu bringen“, sagt Scheeres weiter.
Arbeitsgemeinschaften und Chöre
Arbeitsgemeinschaften dürfen unter Achtung des Mindestabstands wieder stattfinden. Das Gleiche gilt auch für Chorproben. Unabdingbar ist in diesem Falle aufgrund der Aerosolbildung allerdings ein Mindestabstand von sogar zwei Metern zueinander. Gemeinsam genutzte Instrumente sind nach der Nutzung zu reinigen und eine Weitergabe an andere Musikant*innen innerhalb der Stunde zu vermeiden. Nach Möglichkeit sollen musikalische Aktivitäten ins Freie verlagert werden.
Prüfungen finden statt
Für zentrale Prüfungen hält die Senatsverwaltung an den angekündigten Terminen fest. Klassenarbeiten und Tests sind wieder in gewohnter Zahl zu schreiben.
Um Abiturient*innen angesichts ausgefallener Vorbereitungsstunden zu entlasten, wird es in allen schriftlichen Arbeiten mindestens eine Aufgabe mit Bezug auf das erste Kurshalbjahr geben. Zudem werden zusätzliche Wahlaufgaben eingerichtet. So können Kurslehrer*innen vorab solche Aufgaben wegstreichen, die auf Grundlage der erlernten Inhalte nicht machbar sind.
Auch angehende Absolvent*innen des Mittleren Schulabschlusses werden erstmalig zwischen verschiedenen Aufgaben wählen können, um die Abfrage von verpasstem Stoff zu verhindern.
Das passiert im Infektionsfall
Trotz des umfangreichen Hygienekonzepts unterliegen alle Regelungen womöglich noch Änderungen und Anpassungen an das tagesaktuelle Infektionsgeschehen. Herr Wagner erinnert regelmäßig daran, dass die pandemische Entwicklung nicht abgeschätzt werden könne und man die Planung eventuell weiter anpassen müsse.
Sollte die Erkrankung einer Kontaktperson auftreten, ordnet das zuständige Gesundheitsamt zunächst eine Quarantäne für die definierte Lerngruppe an, sprich die Klasse bzw. die Oberstufe als Ganzes. Erst wenn sich das Infektionsgeschehen dadurch nicht unter Kontrolle bringen lässt, wird die ganze Schule geschlossen. In diesem Fall findet eine Beschulung wieder über Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung statt. Die Schulen sind angewiesen, sich auf diesen Fall bereits jetzt konzeptionell vorzubereiten.
Sollte sich das Infektionsgeschehen berlinweit negativ entwickeln, ist ein erneutes Herunterfahren des Präsenzbetriebs der Senatsverwaltung zufolge denkbar. Lerngruppen werden dann halbiert, die Stundenzahl reduziert. Ziel der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sei es weiterhin, unter voller Ausschöpfung des einsetzbaren pädagogischen Personals mindestens die Wochenstundentafel der jeweiligen Jahrgangsstufe im Heimunterricht abzudecken. Hierfür ist vorgesehen, dass sich die Lehrkräfte mindestens zwei Mal wöchentlich mit neuen Aufgaben bei den Schüler*innen melden. An weiterführenden Schulen soll außerdem die Wochenstundentafel innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Unterrichtswochen im Präsenzbetrieb abgedeckt werden. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben obliegt jeweils den Schulen.
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