Für Ber­li­ner Bil­dungs­ein­rich­tun­gen waren die ver­gan­ge­nen Mona­te her­aus­for­dernd. Mona­te­lang muss­te der Unter­richt in die eige­nen vier Wän­de ver­la­gert wer­den. Das neue Schul­jahr hin­ge­gen soll schon wie­der wei­test­ge­hend nor­mal ablau­fen. Wir stel­len die wich­tigs­ten Punk­te aus der Pla­nung der Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie vor.

Für Ber­li­ner Bil­dungs­ein­rich­tun­gen waren die ver­gan­ge­nen Mona­te her­aus­for­dernd. Mona­te­lang muss­te der Unter­richt in die eige­nen vier Wän­de ver­la­gert wer­den. Auf­ga­ben wur­den an unse­rer Schu­le über Pydio erteilt, die Lösun­gen digi­tal ein­ge­schickt. Wäh­rend das für die Freun­de der kur­zen Unter­richts­ta­ge ein Segen war, ver­teu­feln ande­re das iso­lier­te Arbeits­kli­ma und kri­ti­sie­ren, dass sie schlecht auf Prü­fun­gen vor­be­rei­tet wurden.

Wie die Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie jetzt erklärt, habe man sich inten­siv Gedan­ken dar­über gemacht, wie das kom­men­de Schul­jahr gestal­tet wer­den kann. Wir stel­len die wich­tigs­ten Punk­te aus die­ser Pla­nung vor.

„Wir haben uns gut und umsich­tig auf die Rück­kehr zum Regel­be­trieb vor­be­rei­tet: Der Mus­ter­hy­gie­ne­plan wird lau­fend aktua­li­siert, und wir haben kla­re Eck­punk­te gesetzt, wie der Schul­be­trieb ablau­fen soll. Zudem haben wir kla­re Rah­men­be­din­gun­gen für einen Plan B ent­wi­ckelt, soll­ten die Infek­ti­ons­zah­len wie­der deut­lich ansteigen.“

San­dra Schee­res, Sena­to­rin für Bil­dung, Jugend und Familie

Rückkehr zur Normalität

Ein Schüler arbeitet sehr unmotiviert und lustlos
Bald heißt es Büf­feln: Der Unter­richt geht wie­der nor­mal los.

Im kom­men­den Schul­jahr wer­den Ber­li­ner Schu­len zunächst wie­der wie gewohnt Prä­senz­un­ter­richt im vol­len Umfang durch­füh­ren. Eine Auf­tei­lung von Klas­sen und Kur­sen in klei­ne­re Lern­grup­pen ent­fällt somit vorerst. 

An unse­rer Schu­le wird der Unter­richt erst­ma­lig für alle Klas­sen in fes­ten Klas­sen­räu­men durch­ge­führt – mit Aus­nah­me der natur­wis­sen­schaft­li­chen Fächer. Auch der Sport- und Musik­un­ter­richt fin­den nach Senats­vor­ga­ben wei­test­ge­hend im Frei­en statt, wenn auch nur in For­men, die kei­nen Kör­per­kon­takt erfor­dern. Das Men­sa-Ange­bot und außer­schu­li­sche Ange­bo­te wer­den wie­der auf­ge­nom­men, das Kurs­an­ge­bot für die Ober­stu­fe unver­än­dert aufrechterhalten.

Die Senats­ver­wal­tung geht gar noch einen Schritt wei­ter und erin­nert an die gel­ten­de Schul­pflicht. Nur bei Vor­la­ge einer ärzt­li­chen Beschei­ni­gung über ein in Fol­ge einer Grund­er­kran­kung poten­ti­ell erhöh­tes Risi­ko im Fal­le einer Infek­ti­on mit SARS-CoV‑2 kann die Mög­lich­keit des Home­schoo­lings wei­ter wahr­ge­nom­men wer­den. Das gilt auch, soll­te ein*e andere*r Haushaltsangehörige*r betrof­fen sein. Trotz­dem erin­ner­te Herr Wag­ner auf der ver­gan­ge­nen Sit­zung der Gesamtschüler*innenvertretung, dass dies im eige­nen Inter­es­se kei­ne Dau­er­lö­sung sei. Prü­fun­gen fin­den grund­sätz­lich in der Schu­le statt, gege­be­nen­falls in einem sepa­ra­ten Raum.

Lernrückstände erfassen

Um Lern­rück­stän­de früh­zei­tig zu erken­nen, schreibt die Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie eine Erfas­sung des Lern­stands über die gän­gi­gen Instru­men­te wie Prü­fungs­ka­ta­lo­ge des Insti­tuts für Schul­qua­li­tät (ISQ) vor. Kon­kre­te Maß­nah­men, wie The­men aus dem vor­her­ge­hen­den Schul­jahr ver­tieft wie­der­holt und gefes­tigt wer­den kön­nen, ohne dass aktu­el­ler Stoff auf der Stre­cke bleibt, nennt die Senats­ver­wal­tung aber nicht.

Diese Vorsichtsmaßnahmen gelten

Wei­ter gel­ten außer­dem bestimm­te Sicher­heits­vor­keh­run­gen. Auf Basis des aktua­li­sier­ten Mus­ter­hy­gie­ne­plans erar­bei­tet jede Schu­le kon­kre­te Maß­nah­men, um den Infek­ti­ons­schutz in ange­mes­se­nem Umfang zu gewährleisten.

Zu den grund­sätz­li­chen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men zählt etwa regel­mä­ßi­ges Stoß­lüf­ten. Min­des­tens ein Mal pro Unter­richts­stun­de sowie in jeder Pau­se sol­len hier­zu meh­re­re Fens­ter oder Türen voll­stän­dig für eini­ge Minu­ten geöff­net wer­den. Auch ein regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen ist zur Ein­däm­mung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens unabdingbar.

„Die wich­tigs­te Hygie­ne­maß­nah­me ist das regel­mä­ßi­ge und gründ­li­che Hän­de­wa­schen mit Sei­fe, ins­be­son­de­re: nach dem Nase­put­zen, Hus­ten oder Nie­sen; nach der Benut­zung von öffent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln; nach Kon­takt mit Trep­pen­ge­län­dern, Tür­grif­fen, Hal­te­grif­fen etc.; vor und nach dem Essen; vor dem Auf­set­zen und nach dem Abneh­men der Schutz­mas­ken; nach dem Toilettengang.“

Aus­zug aus dem Hygie­ne­plan unse­rer Schule

Der Min­dest­ab­stand zu ande­ren Schüler*innen und schu­li­schem Per­so­nal ist auf­ge­ho­ben. Bei klas­sen­über­grei­fen­den Kon­tak­ten soll nach Mög­lich­keit aber wei­ter­hin ein Abstand über 1,50 Meter gehal­ten wer­den. Fer­ner appel­liert die Schul­lei­tung im ange­pass­ten Hygie­ne­plan, ver­meid­ba­re Kör­per­kon­tak­te wie Hän­de­schüt­teln und Umar­mun­gen wei­ter zu vermeiden.

Die geän­der­te Wege­füh­rung bleibt wei­ter in Kraft gesetzt: Die bei­den mitt­le­ren Trep­pen­häu­ser sol­len nur zum Abgang ein­ge­setzt wer­den, die äuße­ren zum Betre­ten der Schu­le. Im Brand­fall hat aller­dings die Brand­schutz­ver­ord­nung Vor­rang, so ist das Schul­haus auf dem kür­zes­ten Weg zu verlassen.

Gesetzliche Maskenpflicht

Mas­ke ab: Im Unter­richt muss fort­an kei­ne Mas­ke mehr getra­gen werden.

Ber­lin ist das ers­te Bun­des­land, das die Pflicht zum Tra­gen einer Mund-Nasen­be­de­ckung in bestimm­ten Berei­chen des Schul­ge­län­des gesetz­lich ver­an­kert hat. Somit sind auch Buß­gel­der zur Ahn­dung von Ver­stö­ßen mög­lich, die die Schu­len aber nicht selbst anord­nen kön­nen. Im Streit­fall muss eine loka­le Ord­nungs­be­hör­de hin­zu­ge­zo­gen werden.

„Eine Mund-Nasen-Bede­ckung ist in geschlos­se­nen Räu­men zu tra­gen in Schu­len gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 Num­mer 2 mit Aus­nah­me des Unter­rich­tes und der außer­un­ter­richt­li­chen sowie ergän­zen­den För­de­rung und Betreuung.“

Aus­zug aus der Ber­li­ner SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung

Die Mas­ken­pflicht gilt laut Gesetz beim Raum­wech­sel und bei Ver­an­stal­tun­gen außer­halb der Klas­sen­räu­me, nicht jedoch auf dem Schul­hof. Dem hält der Hygie­ne­plan unse­rer Schu­le jedoch ent­ge­gen und schreibt auch auf dem Schul­hof eine Mund-Nasen-Bede­ckung vor. Eltern und schul­frem­de Dienst­leis­ter sind stets zum Tra­gen einer All­tags­mas­ke ver­pflich­tet. Schüler*innen, die ihre Mas­ke ver­lo­ren haben, bekom­men vom Sekre­ta­ri­at ein Modell zur ein­ma­li­gen Nut­zung aus­ge­hän­digt. Über 300.000 sol­cher Ein­mal­mas­ken wer­den über die Schul­auf­sicht bereitgestellt. 

„Der Gesund­heits­schutz des gesam­ten Schul­per­so­nals sowie aller Schü­le­rin­nen und Schü­ler hat für mich obers­te Prio­ri­tät. Des­halb hat Ber­lin als eines der ers­ten Bun­des­län­der auch eine soge­nann­te Mas­ken­pflicht für die Schu­len beschlos­sen“, erklärt Bil­dungs­se­na­to­rin San­dra Schee­res. „Ich bin zuver­sicht­lich, dass es im Zusam­men­spiel mit allen Betei­lig­ten gelingt, die­se umzu­set­zen. Ziel ist es, den Gesund­heits­schutz und das Recht auf Bil­dung in Ein­klang zu brin­gen“, sagt Schee­res weiter.

Arbeitsgemeinschaften und Chöre

Arbeits­ge­mein­schaf­ten dür­fen unter Ach­tung des Min­dest­ab­stands wie­der statt­fin­den. Das Glei­che gilt auch für Chor­pro­ben. Unab­ding­bar ist in die­sem Fal­le auf­grund der Aero­sol­bil­dung aller­dings ein Min­dest­ab­stand von sogar zwei Metern zuein­an­der. Gemein­sam genutz­te Instru­men­te sind nach der Nut­zung zu rei­ni­gen und eine Wei­ter­ga­be an ande­re Musikant*innen inner­halb der Stun­de zu ver­mei­den. Nach Mög­lich­keit sol­len musi­ka­li­sche Akti­vi­tä­ten ins Freie ver­la­gert werden.

Prüfungen finden statt

Für zen­tra­le Prü­fun­gen hält die Senats­ver­wal­tung an den ange­kün­dig­ten Ter­mi­nen fest. Klas­sen­ar­bei­ten und Tests sind wie­der in gewohn­ter Zahl zu schreiben. 

Um Abiturient*innen ange­sichts aus­ge­fal­le­ner Vor­be­rei­tungs­stun­den zu ent­las­ten, wird es in allen schrift­li­chen Arbei­ten min­des­tens eine Auf­ga­be mit Bezug auf das ers­te Kurs­halb­jahr geben. Zudem wer­den zusätz­li­che Wahl­auf­ga­ben ein­ge­rich­tet. So kön­nen Kurslehrer*innen vor­ab sol­che Auf­ga­ben weg­strei­chen, die auf Grund­la­ge der erlern­ten Inhal­te nicht mach­bar sind. 

Auch ange­hen­de Absolvent*innen des Mitt­le­ren Schul­ab­schlus­ses wer­den erst­ma­lig zwi­schen ver­schie­de­nen Auf­ga­ben wäh­len kön­nen, um die Abfra­ge von ver­pass­tem Stoff zu verhindern.

Das passiert im Infektionsfall

Ein Mädchen trägt eine Maske
Statt Schul­schlie­ßung: Künf­tig muss im Infek­ti­ons­fall nur noch eine ein­zel­ne Klas­se in Quarantäne

Trotz des umfang­rei­chen Hygie­ne­kon­zepts unter­lie­gen alle Rege­lun­gen womög­lich noch Ände­run­gen und Anpas­sun­gen an das tages­ak­tu­el­le Infek­ti­ons­ge­sche­hen. Herr Wag­ner erin­nert regel­mä­ßig dar­an, dass die pan­de­mi­sche Ent­wick­lung nicht abge­schätzt wer­den kön­ne und man die Pla­nung even­tu­ell wei­ter anpas­sen müsse.

Soll­te die Erkran­kung einer Kon­takt­per­son auf­tre­ten, ord­net das zustän­di­ge Gesund­heits­amt zunächst eine Qua­ran­tä­ne für die defi­nier­te Lern­grup­pe an, sprich die Klas­se bzw. die Ober­stu­fe als Gan­zes. Erst wenn sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen dadurch nicht unter Kon­trol­le brin­gen lässt, wird die gan­ze Schu­le geschlos­sen. In die­sem Fall fin­det eine Beschu­lung wie­der über Auf­ga­ben zur selbst­stän­di­gen Bear­bei­tung statt. Die Schu­len sind ange­wie­sen, sich auf die­sen Fall bereits jetzt kon­zep­tio­nell vorzubereiten.

Soll­te sich das Infek­ti­ons­ge­sche­hen ber­lin­weit nega­tiv ent­wi­ckeln, ist ein erneu­tes Her­un­ter­fah­ren des Prä­senz­be­triebs der Senats­ver­wal­tung zufol­ge denk­bar. Lern­grup­pen wer­den dann hal­biert, die Stun­den­zahl redu­ziert. Ziel der Senats­ver­wal­tung für Bil­dung, Jugend und Fami­lie sei es wei­ter­hin, unter vol­ler Aus­schöp­fung des ein­setz­ba­ren päd­ago­gi­schen Per­so­nals min­des­tens die Wochen­stun­den­ta­fel der jewei­li­gen Jahr­gangs­stu­fe im Heim­un­ter­richt abzu­de­cken. Hier­für ist vor­ge­se­hen, dass sich die Lehr­kräf­te min­des­tens zwei Mal wöchent­lich mit neu­en Auf­ga­ben bei den Schüler*innen mel­den. An wei­ter­füh­ren­den Schu­len soll außer­dem die Wochen­stun­den­ta­fel inner­halb von zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Unter­richts­wo­chen im Prä­senz­be­trieb abge­deckt wer­den. Die kon­kre­te Umset­zung die­ser Vor­ga­ben obliegt jeweils den Schulen.


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